Kreislaufwirtschaftsrecht
Das Kreislaufwirtschaftsrecht hieß früher Abfallrecht. Dass sich das wesentliche Gesetz in der Bezeichnung geändert hat, gibt schon einen Hinweis auf die geänderten Schwerpunkte dieses Fachgebiets.
Das Kreislaufwirtschaftsrecht hieß früher Abfallrecht. Dass sich das wesentliche Gesetz in der Bezeichnung geändert hat, gibt schon einen Hinweis auf die geänderten Schwerpunkte dieses Fachgebiets.